Ihr Gutachter für Immobilienbewertung in Halle, Leipzig und Sachsen-Anhalt.
Ich habe mich als Immobiliensachverständiger auf die Erstellung von Immobilienbewertungen für verschiedene Bewertungsanlässe spezialisiert. Nicht in jedem Bewertungsfall wird ein 40 – bis gar 60-seitiges Gutachten benötigt. In vielen Fällen reicht zur Erlangung des Auftragszwecks die Erstellung einer Wertexpertise aus.
Ein Standardgutachten nach § 194 BauGB ist grundsätzlich ziemlich umfangreich (bis zu 60 Seiten) und dementsprechend teurer. Oftmals reichen bei vielen gängigen Angelegenheiten ein Kurzgutachten (z. B. Vermögensaufstellung, Schenkung, Pflegschaft) aus.
Dieses kann bei Bedarf auf ein Gutachten nach § 194 BauGB erweitert werden und ist danach auch dementsprechend Gerichtsfest.
Ein reguläres Verkehrswertgutachten verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand, z.B. durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei diversen Ämtern. Eine kostengünstige Alternative hierzu bietet das sogenannte Kurzgutachten.
Ein Kurzgutachten wird in ähnlicher Form wie ein Verkehrswertgutachten erstellt. Der Unterschied besteht darin, dass sich die schriftliche Ausarbeitung auf das Wesentliche beschränkt und somit nur ca. 15 bis 20 Seiten umfasst. In Folge dessen, können natürlich nicht alle Aspekte aufgeführt bzw. detailliert dargestellt werden. Es wird nur auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen erstellt. Insoweit erfolgt keine Beschaffung oder Überprüfung von Dokumenten meinerseits.
Der Marktwert, Verkehrswert oder gemeine Wert ist der geschätzte, auf einem den Regeln der Ökonomie unterworfenen Markt, für ein Grundstück / Haus / Wohnung erzielbare Preis. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt gemäß § 194 Baugesetzbuch:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
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